Geben Sie uns Ihren Immobilien-Tipp

und sichern Sie sich eine attraktive Prämie!

So funktioniert unser Tippgebersystem

Sie wissen von einer Immobilie, die verkauft oder vermietet werden soll? Dann informieren Sie uns — wir belohnen Ihren Tipp mit einer attraktiven Prämie, wenn die Empfehlung zum Abschluss eines notariellen Kaufvertrages führt.

Die Höhe der auszuschüttenden Provision hängt stark vom Objekttyp und der Lage ab; darüber erfolgt eine gesonderte Mitteilung über die Ausschüttungshöhe im Vorfeld. Als Untergrenze gilt steuerlich der Freibetrag von 256 €, bis zu 10% können wir als Tippgeberprovision ausschütten.

Die richtige Vorgehensweise

Wichtig ist die Vorgehensweise: Sie kontaktieren die Eigentümer zunächst selbst, kündigen unseren Anruf an und wir erhalten gegebenenfalls den Auftrag.

Diese Reihenfolge ist elementar, da Eigentümer sich sonst von Maklern überrumpelt fühlen und in der Regel keinen Auftrag vergeben.

Es gibt zunächst keine Provision bei Auftragserhalt, sondern erst nach erfolgreichem Verkauf des Objekts. Die Ausschüttung erfolgt automatisch über spezielle Felder in unserer Software, in denen Tippgeber registriert werden — so wird bei Verkauf eine Nachricht generiert und der Tipp nicht vergessen.

Auszahlung & Steuern

Wir zahlen die Provision grundsätzlich aus, nachdem wir die Maklercourtage erhalten haben — das kann einige Monate nach dem Notartermin sein.

Da wir zu 90% innenliegende Provisionen mit den Verkäufern vereinbaren (7,14% inkl. MwSt. / 6% netto), erhalten wir das Geld erst, wenn der Verkäufer seinen Kaufpreis vom Käufer bekommen hat.

Wir stellen eine schriftliche Gutschrift aus, die regulär in unserer Buchhaltung eingebucht wird — damit ist unsere Pflicht erledigt und dem Finanzamt ist die Auszahlung bekannt. Die Weiterverarbeitung der Einnahmen obliegt Ihnen als Tippgeber.

Steuerhinweis: Für gelegentliche Tippgeber als Privatpersonen gilt ein steuerfreier Freibetrag von 256 € pro Jahr für sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) — Einnahmen darunter müssen nicht versteuert werden.

Folgende Voraussetzungen gelten für die Tippgeber-Prämie:

  • Cohrs ImmobilienService kennt das Objekt nicht
  • Das Objekt befindet sich in der Region Heidekreis
  • Es gibt noch keinen Maklervertrag
  • Das Objekt wird nicht bereits beworben

Ablehnungsrecht und regionale Einschränkungen

Wir behalten uns das Recht vor, nicht interessante Objekte abzulehnen, z. B. aus schwierigen Gebieten um den Truppenübungsplatz Bergen und umliegenden Regionen (wie Faßberg, Hohne, Hermannsburg oder Himbergen bei Uelzen), Problemimmobilien, überzogene Preisvorstellungen der Eigentümer oder Objekte außerhalb unseres Wirkungskreises.

Solche Tipps bringen uns keinen Nutzen, wenn die Immobilie nicht verkaufbar ist oder wir den Auftrag nicht annehmen.

Der Tipp erfolgt freiwillig auf Vertrauensbasis ohne separaten Vertrag — als regional tätiges Unternehmen können wir uns keine rufschädigenden Nichteinhaltungen leisten.

Hinweis zum Datenschutz

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine persönlichen Daten von Dritten entgegennehmen, ohne dass der Betroffene — also der Eigentümer der Immobilie — uns dies ausdrücklich erlaubt hat.

So geht es richtig: Sprechen Sie den Eigentümer vorab an und informieren Sie ihn über unsere Dienstleistung. Sie haben dann zwei Möglichkeiten:

  • 1.Der Eigentümer nimmt direkt mit uns Kontakt auf — am besten per Telefon unter 0 51 62 – 14 44 oder per E-Mail an info@cohrs-immoservice.de.
  • 2.Sie sammeln uns die Kontaktdaten mit ausdrücklicher Einwilligung des Eigentümers ein und übermitteln uns diese über das untenstehende Formular.

Nur so können wir sicherstellen, dass die Weitergabe der Daten rechtskonform erfolgt und Ihr Tipp für die Prämie berücksichtigt wird.

Und so geben Sie Ihren Immobilien-Tipp ab

Senden Sie uns die Ihnen bekannten Daten einfach per Kontaktformular. Besonders wichtig sind Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie sowie Ihre eigenen Kontaktangaben. Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung.

Von der Prämie ausgeschlossen sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen, zum Beispiel Rechtsanwälte und Notare. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

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