Fragen zum Ausfüllen des Formulars? Die Service-Hotline unseres Partners hilft Ihnen gerne weiter: 02654 8801199 (Mo–Fr, 9:00–17:00 Uhr).

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Es wird zwischen dem Verbrauchs- und dem Bedarfsausweis unterschieden. Klicken Sie auf eine der beiden Optionen, um das passende Formular direkt hier zu öffnen und Ihren Energieausweis online zu beantragen.

Welcher Ausweis ist der richtige? Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist derzeit der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern der Wärmeschutz von 1977 nicht nachweislich erreicht wird. In allen anderen Fällen können Sie wählen; der Verbrauchsausweis setzt vorliegende Verbrauchsdaten voraus. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Einschränkung: Dann können Eigentümer von Wohngebäuden frei wählen. Bei umfassenden Sanierungen bleibt der Bedarfsausweis Pflicht.

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Pflicht seit der EnEV 2014Der Energieausweis ist bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen, die Energiedaten müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden – bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder.
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Nur qualifizierte FachleuteUnser Team arbeitet mit erfahrenen Profis, die mit der Ausstellung vorschriftsmäßiger Energieausweise bestens vertraut sind. Bei einem Alleinauftrag veranlassen wir die Erstellung – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

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